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Das Informationsportal zum Lückenschluss der A 49 in Hessen

Falsch & Richtig

Behauptung: Die Bürgerinitiative „Keine A 49“ sagt, die Qualität des Grundwassers sei durch den Autobahnbau in Gefahr. Stimmt das?

Das ist falsch. Richtig ist: Durch den Bau und Betrieb der A 49 ergeben sich keine zusätzlichen Risiken für das Grundwasser und die Trinkwasserversorgung. Bereits im Planungsprozess der A 49 wurden umfangreiche Fachgutachten zum Schutz der Oberflächen- und Grundwasser erstellt. Die Stellungnahmen und Änderungsvorgaben der zuständigen Fachbehörden wurden innerhalb des Planfeststellungsverfahrens geprüft, abgewogen und sind in den Planfeststellungsbeschluss eingeflossen. Es gibt ein umfangreiches Konzept für Maßnahmen während der Bauzeit und während des laufenden Betriebs, die den Schutz des Grundwassers sicherstellen. Tatsächlich stellt der Weiterbau der A 49 insofern sogar eine Verbesserung gegenüber der derzeitigen Situation dar: Die neue A 49 wird mehr Vorgaben zum Gewässerschutz erfüllen als die vorhandene Bundesstraße, die durch selbiges Gebiet führt. Zudem wird eine wesentliche Verkehrsmenge in Zukunft von der Bundesstraße hin zur A 49 gelenkt werden, sodass durch eine geringere Befahrung der Bundesstraße die Belastung des Grundwassers sinkt. Ganz abgesehen davon: Straßen durch Trinkwasserschutzgebiete zu bauen, ist nichts Ungewöhnliches und schon gar nichts Skandalträchtiges. Davon zeugt schon die Vielfalt an Regelungen, die in einem solchen Fall zu befolgen sind (Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetze, Musterschutzgebietsverordnungen, Schutzgebietsverordnungen der Länder, DIN 2000, W 101, Anlagenverordnung). In Hessen beispielsweise befinden sich viele Straßen in Trinkwasserschutzgebieten.