Falsch & Richtig
Behauptung: Das Aktionsbündnis „KeineA49“ sagt, es habe „Rechtsverstöße bei der Planung der A 49, insbesondere im Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahre 2012, bei den Ausgleichsmaßnahmen „– so genannten CEF-Maßnahmen – gegeben.
Diese Behauptung ist falsch. Der Vorwurf in Bezug auf die Ausgleichsmaßnahmen lautet, dass diese nicht rechtzeitig abgeschlossen wurden oder werden. Richtig ist: Alle im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Maßnahmen, die vor dem Bau erfolgen sollen, sind umgesetzt. Die DEGES hat mit diesen Aufgaben sowohl selbst Landschaftsarchitekt*innen und Biolog*innen betraut, als auch professionelle Fachbüros mit der Umsetzung beauftragt. Alle Maßnahmen werden in Abstimmung mit der Oberen Naturschutzbehörde und der Planfeststellungsbehörde wie auch dem Land Hessen (HMWEVW) umgesetzt. Bei einigen Maßnahmen wurden Naturschutzverbände zur Planung hinzugezogen.