DEGES Logo

Das Informationsportal zum Lückenschluss der A 49 in Hessen

Lückenschluss A 49 – aktuelle Fakten zum Projekt

Der Lückenschluss der A 49 ist ein wichtiges Projekt für die Regionen Nord- und Mittelhessen. Politisch und rechtlich legitimiert, wird er von vielen Menschen dringend erwartet. Als Bestandteil des transeuropäischen Verkehrswegenetzes erfüllt er wichtige Verbindungs- und Raumerschließungsfunktionen für Deutschland und die Europäische Gemeinschaft. Dennoch findet nach wie vor eine rege Diskussion über das Projekt bis hin zum direkten Widerstand vor Ort statt. Dabei treffen Fakten auf Behauptungen, Meinungen und persönlich gefärbte Bewertungen. Auf dieser Informationsseite Lückenschluss A 49 stellt die DEGES noch einmal die wichtigsten Sachverhalte zu dem Projekt zusammen, stellt klar, was in Bezug auf das Projekt falsch und richtig ist und liefert Informationen zum Projektverlauf. Die DEGES ist vom Land Hessen in Vertretung des Bundes mit dem Bau der A 49 beauftragt.

+++Aktuelles+++

Statement der DEGES zum Fund sprengstofftypischer Verbindungen im Trassenbereich der zukünftigen A 49

Am Ortsrand von Stadtallendorf im Bereich des ehemaligen WASAG-Geländes ist ein Schnelltest des Bodenaushubs positiv auf sprengstofftypische Verbindungen gewesen, und die Bauarbeiten an der A 49 in diesem Bereich wurden auf Anweisung des Regierungspräsidiums Gießen vorübergehend gestoppt. Darüber hat die A 49 Autobahngesellschaft mbH & Co. KG, die die A 49 zwischen der Anschlussstelle Schwalmstadt und dem Ohmtal-Dreieck als ÖPP-Auftragnehmer errichtet, die DEGES informiert.

Die DEGES hatte gemäß Planfeststellungsbeschluss für die A 49 die sogenannten „WASAG-Flächen“ noch vor dem Beginn des Autobahnbaus saniert. Die Schadstoffsanierung im Bereich des ehemaligen Rüstungswerks bei Stadtallendorf, die bereits seit Jahrzehnten vorgesehen war, wurde durch den Bau der Autobahn zwingend erforderlich und finanziert, da die Trasse für die A 49 teilweise über das WASAG-Gelände verläuft. Hier befanden sich Boden- und Bauwerksverunreinigungen mit Sprengstofftypischen Verbindungen (STV) und Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK).

Nach Erstellung des Sanierungsplanes, der gemäß den Anforderungen des Bundesbodenschutzgesetzes 2017 von einem Gutachter aufgestellt und durch das Regierungspräsidium Gießen genehmigt wurde, sind die Sanierungsmaßnahmen zur Ausführung gekommen und wurden im August 2020 erfolgreich abgeschlossen. Die Durchführung erfolgte unter behördlicher Kontrolle.

Die DEGES steht in engem Kontakt zur A 49 Autobahngesellschaft mbH & Co. KG und geht davon aus, dass das Regierungspräsidium Gießen nach Vorliegen der Ergebnisse der labortechnischen Untersuchungen das weitere Vorgehen festlegen wird.

Reduzierte Beleuchtung stellt keine wesentliche Beeinträchtigung für Fledermäuse dar

Ein Teil der Trasse der späteren A 49 im Bereich des Dannenröder Waldes wird zur Prävention von Straftaten bei Dunkelheit beleuchtet. Dies stellt eine Maßnahme dar, die dem Gefahrenabwehrrecht unterliegt. Damit durch diese Beleuchtung die dortige Fledermauspopulation nicht beeinträchtigt wird, wurde die Beleuchtung Anfang Mai deutlich reduziert. Dies geschah in Abstimmung mit einem von der DEGES beauftragten Fachbüro, das auf Artenschutzfragen, insbesondere der Fledermaus, spezialisiert ist. Das Büro hatte zuvor eine Bewertung der Situation für die Fledermäuse vorgenommen und selbst die Anweisungen für die technische Reduktion des Lichts erteilt. Sowohl die Fachleute als auch die zuständige Naturschutzbehörde sind der Auffassung, dass die aktuell eingesetzte Beleuchtung die Fledermauspopulation vor Ort nicht wesentlich beeinträchtigt.

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem A 49-Newsletter. Sie erhalten einen schnellen Überblick über relevante Informationen und Hintergründe.

Zur Newsletterbestellung →

Planmäßiger Beginn der Fällarbeiten am 1. Oktober 2020 im Herrenwald

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Erläuterungen zum Projekt und den Ausgleichsmaßnahmen sowie zum Beginn der Fällarbeiten durch den DEGES-Pressesprecher und den Projektleiter.

Falsch & Richtig

Behauptung: Immer wieder ist zu lesen, es würden 100 ha Wald gerodet.

Das ist falsch. Richtig ist: Für den Lückenschluss der A 49 zur A 5 werden insgesamt 85 Hektar Wald gerodet, davon 27 Hektar im Dannenröder Wald. Dies entspricht nicht einmal 3 Prozent der Gesamtfläche dieses Waldgebietes. Vom Lückenschluss der A 49 sind bezogen auf den Dannenröder Wald die beiden Forstreviere Dannenrod und Lehrbach betroffen. Das Forstrevier Dannenrod umfasst 707 Hektar, die gesamte Waldfläche 1.014 Hektar. Abgesehen vom Dannenröder Wald sind der Herrenwald und der Maulbacher Wald von Fällungen betroffen. Im Herrenwald bei Stadtallendorf werden auf ca. 49 Hektar Wald gefällt, im Maulbacher Wald 3,5 Hektar. Kleinere Flächen im Umfang von insgesamt ca. 6 Hektar werden entlang der VKE 30 nördlich von Stadtallendorf gefällt.

Behauptung: Das Aktionsbündnis „KeineA49“ sagt, es habe „Rechtsverstöße bei der Planung der A 49, insbesondere im Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahre 2012, bei den Ausgleichsmaßnahmen – so genannten CEF-Maßnahmen – gegeben.

Diese Behauptung ist falsch. Der Vorwurf in Bezug auf die Ausgleichsmaßnahmen lautet, dass diese nicht rechtzeitig abgeschlossen wurden oder werden. Richtig ist: Alle im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Maßnahmen, die vor dem Bau erfolgen sollen, sind umgesetzt. Die DEGES hat mit diesen Aufgaben sowohl selbst Landschaftsarchitekt*innen und Biolog*innen betraut, als auch professionelle Fachbüros mit der Umsetzung beauftragt. Alle Maßnahmen werden in Abstimmung mit der Oberen Naturschutzbehörde und der Planfeststellungsbehörde wie auch dem Land Hessen (HMWEVW) umgesetzt. Bei einigen Maßnahmen wurden Naturschutzverbände zur Planung hinzugezogen.

Behauptung: Die Ausbaugegner*innen behaupten, der zur Rodung vorgesehene Wald im Dannenröder Forst sei mehrere hundert Jahre alt und liege in einem FFH-Gebiet.

Das stimmt so nicht. Richtig ist: Der Dannenröder Wald wird seit Jahrhunderten forstwirtschaftlich genutzt, was bedeutet, dass Bäume in bestimmtem Alter oder Zustand entnommen und verkauft werden. Dies führt dazu, dass der Baumbestand dort ein sehr heterogenes Alter hat. Bei den Bäumen im Bereich der künftigen Trasse handelt es sich größtenteils um Buchen (65%) mit einem Alter von je 15 bis ca. 200 Jahre und Fichten/Kiefern (25%) mit einem Alter von 40 bis ca. 85 Jahren, wobei letztere an diesem Standort als naturfern einzustufen sind. Die Fichten haben zudem, so wie deutschlandweit, Probleme auf Grund von Trockenheit und Borkenkäferbefall. Ferner handelt es sich bei acht Prozent der Bäume im Trassenbereich um Stiel- und Traubeneichen, die ca. 200-300 Jahre alt sind, und bei zwei Prozent um Bergahorn, der ca. 10-40 Jahre alt ist. Im Ausgleich für die Rodung der Bäume werden Teile des Herrenwaldes, ca. 320 Hektar, dauerhaft der forstwirtschaftlichen Nutzung entzogen, sodass die Erhaltung dieser Waldbereiche langfristig gesichert ist. Dort wird auf viele Jahre kein Baum zur forstwirtschaftlichen Nutzung gefällt. Der Dannenröder Wald befindet sich nicht in einem FFH-Gebiet.

Behauptung: Die Aktivist*innen berufen sich auf den Satz: Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.

Richtig ist: Der Lückenschluss der A 49 ist durch alle rechtlichen Instanzen abgesegnet und ist somit von A bis Z rechtens. Abgesehen davon ist das Projekt von viel zu geringer ökologischer Bedeutung, um daraus eine ökologische oder gesellschaftlich legitimierte Notwehrsituation abzuleiten.

Behauptung: Seitens der Waldbesetzer*innen wird immer wieder behauptet, die DEGES und die Befürworter*innen würden bewusst provozieren und eskalieren?

 Das ist falsch. Richtig ist: Als Projektmanagementgesellschaft des Bundes und zahlreicher Bundesländer handelt die DEGES im öffentlichen Auftrag. Mit den Planfeststellungsbeschlüssen sind, neben den politischen, auch die rechtlichen Voraussetzungen für den Weiterbau der A 49 gegeben. Auf dieser Grundlage setzt die DEGES das Projekt um. Die DEGES hat keinerlei Interesse an einer Eskalation der gegenwärtigen Situation und keine Veranlassung zur Provokation. Sie appelliert vielmehr eindringlich an die Waldbesetzer*innen und deren Unterstützer*innen, unbewiesene Behauptungen zu unterlassen, sich ihrerseits weiterer illegaler Aktionen zu enthalten und einer Eskalation entgegenzuwirken.

Die DEGES respektiert Meinungen und Überzeugungen, die dem Weiterbau der A 49 kritisch gegenüberstehen. Sie unternimmt jedoch die erforderlichen Schritte, die zur Durchsetzung des Rechts und zur Umsetzung ihres Auftrags notwendig sind.

Behauptung: Die Bürgerinitiative „Keine A 49“ sagt, die Qualität des Grundwassers sei durch den Autobahnbau in Gefahr. Stimmt das?

Das ist falsch. Richtig ist: Durch den Bau und Betrieb der A 49 ergeben sich keine zusätzlichen Risiken für das Grundwasser und die Trinkwasserversorgung. Bereits im Planungsprozess der A 49 wurden umfangreiche Fachgutachten zum Schutz der Oberflächen- und Grundwasser erstellt. Die Stellungnahmen und Änderungsvorgaben der zuständigen Fachbehörden wurden innerhalb des Planfeststellungsverfahrens geprüft, abgewogen und sind in den Planfeststellungsbeschluss eingeflossen. Es gibt ein umfangreiches Konzept für Maßnahmen während der Bauzeit und während des laufenden Betriebs, die den Schutz des Grundwassers sicherstellen.

Tatsächlich stellt der Weiterbau der A 49 insofern sogar eine Verbesserung gegenüber der derzeitigen Situation dar: Die neue A 49 wird mehr Vorgaben zum Gewässerschutz erfüllen als die vorhandene Bundesstraße, die durch selbiges Gebiet führt. Zudem wird eine wesentliche Verkehrsmenge in Zukunft von der Bundesstraße hin zur A 49 gelenkt werden, sodass durch eine geringere Befahrung der Bundesstraße die Belastung des Grundwassers sinkt.

Ganz abgesehen davon: Straßen durch Trinkwasserschutzgebiete zu bauen, ist nichts Ungewöhnliches und schon gar nichts Skandalträchtiges. Davon zeugt schon die Vielfalt an Regelungen, die in einem solchen Fall zu befolgen sind (Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetze, Musterschutzgebietsverordnungen, Schutzgebietsverordnungen der Länder, DIN 2000, W 101, Anlagenverordnung). In Hessen beispielsweise befinden sich viele Straßen in Trinkwasserschutzgebieten.

Behauptung: Die Maßnahmen zum Ausgleich für den Verlust des Waldes sind völlig unzureichend.

Die bereits umgesetzten und in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen stellen mit ihren ökologischen Effekten eine substanzielle Kompensation dar. Insgesamt werden mit 85 Hektar Wald allein schon in der Umgebung der Trassen ebenso große Flächen aufgeforstet, wie gerodet werden müssen. Daneben wird mit einer 30 Meter breiten Grünbrücke, die einen Bachlauf führt, die Zerschneidung des Dannenröder Waldes abgemildert. Abgesehen von den Aufforstungen werden darüber hinaus zahlreiche Maßnahmen zu dauerhafter Erhaltung und Schutz von wertvollen Waldbereichen umgesetzt. Dabei werden Teile des Herrenwaldes, ca. 320 Hektar, dauerhaft der forstwirtschaftlichen Nutzung entzogen. Eine wirtschaftliche Nutzung von Bäumen in diesen Gebieten findet nicht mehr statt, sodass die Erhaltung dieser wertvollen Waldbereiche langfristig gesichert wird.

Hinzu kommt, dass im Rahmen des Bauprojekts A 49 eine Reihe weiterer Maßnahmen zu substanziellen Verbesserungen der ökologischen Situation in der Region geführt haben. So wurde im Auftrag der DEGES eine Komplettsanierung des Geländes der ehemaligen Sprengstofffabrik WASAG bei Stadtallendorf durchgeführt. Rund zehn Millionen Euro investiert die DEGES anlässlich des Autobahnneubaus in die Altlastensanierung und Kampfmittelräumung auf dem Areal.

Weitere Informationen

hessenschau-Beitrag vom 10.10.2020: Streit um Ausgleichsflächen für A 49

hr-Podcast vom 09.10.2020: Ersatz statt Ausgleich

Behauptung: Die Reaktivierung von stillgelegten Bahnstrecken von Kirchhain -Homberg (Ohm) könnte eine Alternative zum Weiterbau der A 49 sein.

Das ist falsch. Nach einer Untersuchung von Hessen Mobil gibt es in dem Raum keine Bahnstrecke, die sich mit vertretbarem Aufwand realisieren lässt und als wirkungsvolle Alternative in Frage käme.

Behauptung: Die A 49 ist ein Planungsdinosaurier, der so heute gar nicht mehr genehmigt werden würde.

Die Vokabel mag griffig sein, zur Beschreibung des Projektes ist sie unzutreffend. Richtig ist, dass erste Überlegungen für eine Autobahn-Verbindung zwischen Kassel und Gießen bereits über 40 Jahre zurückreichen. Richtig ist aber auch: Die technischen Planungen und die Untersuchungen zum Verkehrsaufkommen wurden im Laufe der Jahrzehnte immer wieder den aktuellen Gegebenheiten und dem neuesten Stand der Technik angepasst. Die Planfeststellungsverfahren aller Teilabschnitte der A 49 basieren auf den jeweils aktuellsten Erkenntnissen und den hohen Anforderungen, die sich aus den Interessen zum Beispiel des Umwelt- und Naturschutzes ergeben. Die Planfeststellungsbeschlüsse für den Lückenschluss aus den Jahren 2012 und 2017, bestätigt im Juli 2020, lassen daran keine Zweifel.

 

Behauptung: Die Aufforstungen im Rahmen der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind nicht zielführend, da die jungen Eichen aufgrund von Hitze und Wassermangel nicht anwachsen.

Das ist nicht richtig. Bei Aufforstungsmaßnahmen kommt es in aller Regel dazu, dass einzelne junge Pflanzen aus unterschiedlichen Gründen nicht anwachsen und gedeihen. Dies wird kontrolliert und es finden Nachpflanzungen statt. So wird dafür Sorge getragen, dass ein gesicherter Baumbestand entsteht.

Behauptung: Durch die Realisierung als ÖPP-Projekt wird der Lückenschluss der A 49 grundsätzlich teurer, als wenn die Realisierung ohne einen privaten Partner durchgeführt würde.

Das stimmt nicht. ÖPP-Projekte werden von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen begleitet. Dabei wird geprüft, ob die Variante als ÖPP-Projekt wirtschaftlicher ist als die konventionelle Realisierung des Projekts. Erst wenn die Wirtschaftlichkeit gegeben ist, werden Vorbereitung und Vergabeverfahren eines ÖPP-Projekts gestartet. Die Beauftragung eines privaten Partners zur Durchführung eines ÖPP-Projektes erfolgt nur, wenn sein Angebot, welches sich im Wettbewerb als das wirtschaftlichste herausgestellt hat, unter den Gesamtkosten für eine konventionelle Ausführung liegt.

Meilensteine

Hier finden Sie eine Übersicht der Verfahrensschritte zum geplanten Lückenschluss der A 49 in Hessen.

Termine

Alle zwei Wochen findet in Stadtallendorf die Bürgersprechstunde der DEGES zum Lückenschluss der A 49 statt.

Nächster Termin: 05. November 2020, 16.00 – 18:00 Uhr in der Stadthalle Stadtallendorf

Zum Projekt

Weitere Informationen zum Lückenschluss der A 49 zwischen der Anschlussstelle Schwalmstadt und dem Ohmtal-Dreieck sind auf der Projektwebsite der DEGES zu finden. weiter

 

Infopool

Pressemitteilungen, Video- und Infomaterial sowie Grafiken und Bilder stehen Medienvertretern hier zur Nutzung zur Verfügung.