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Das Informationsportal zum Lückenschluss der A 49 in Hessen

Reduzierte Beleuchtung stellt keine wesentliche Beeinträchtigung für Fledermäuse dar

23.06.2021

Ein Teil der Trasse der späteren A 49 im Bereich des Dannenröder Waldes wird zur Prävention von Straftaten bei Dunkelheit beleuchtet. Dies stellt eine Maßnahme dar, die dem Gefahrenabwehrrecht unterliegt. Damit durch diese Beleuchtung die dortige Fledermauspopulation nicht beeinträchtigt wird, wurde die Beleuchtung Anfang Mai deutlich reduziert. Dies geschah in Abstimmung mit einem von der DEGES beauftragten Fachbüro, das auf Artenschutzfragen, insbesondere der Fledermaus, spezialisiert ist. Das Büro hatte zuvor eine Bewertung der Situation für die Fledermäuse vorgenommen und selbst die Anweisungen für die technische Reduktion des Lichts erteilt. Sowohl die Fachleute als auch die zuständige Naturschutzbehörde sind der Auffassung, dass die aktuell eingesetzte Beleuchtung die Fledermauspopulation vor Ort nicht wesentlich beeinträchtigt.

Grundsätzlich sind verschiedene, unabhängige Fachbüros damit beauftragt, die Bauarbeiten für die A 49 im Hinblick auf das Thema Artenschutz zu überwachen. Die DEGES und die Unternehmen, die mit dem Bau der A 49 beauftragt sind, befinden sich mit den Expert*innen in kontinuierlichem und engem Austausch über alle Maßnahmen, die notwendig sind, um die Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses zum Artenschutz einzuhalten.